Ratgeber · Agape · Dinner · Tanzfläche
Musikplanung für Agape, Dinner und Party
Eine gute Hochzeitsmusik folgt dem Tag: Sie begleitet Gespräche, schafft Momente und baut die Party Schritt für Schritt auf. So plant ihr die einzelnen Phasen sinnvoll.
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Agape: ankommen und anstoßen
Nach der Trauung wollen Gäste gratulieren, reden und anstoßen. Musik sollte hier hörbar, aber nie dominant sein – leichte Klassiker, Akustik-Versionen, Soul oder Bossa Nova funktionieren oft gut. Bei Agapen im Freien hilft ein kompaktes Setup nahe den Gästen statt hoher Lautstärke.
Dinner: Atmosphäre ohne Gesprächskiller
Beim Essen steht das Gespräch im Vordergrund. Wir halten die Lautstärke niedrig und steigern Tempo und Bekanntheit der Titel gegen Ende des Dinners langsam. Reden, Spiele und Einlagen stimmen wir vorher ab, damit Mikrofon und Musik pünktlich bereit sind.
Party: Eröffnungstanz und Tanzfläche
- Eröffnungstanz festlegen – und gleich danach einen Song, der alle auf die Tanzfläche holt
- Must-plays und No-gos schriftlich festhalten, statt eine starre Ablaufliste zu schreiben
- Mehrere Generationen bedenken: Klassiker, aktuelle Titel und Musik aus den Herkunftsländern eurer Gäste
- Spontane Musikwünsche zulassen, wenn sie zum Moment passen
- Bei internationalen Gästen Moderation auf Deutsch, Englisch oder Spanisch einplanen
Welches Paket zu welchem Ablauf passt
Essential deckt laut Paketübersicht Dinner und Party mit DJ bis zu 5 Stunden ab (ab € 1.390), Dream zusätzlich die Agape bei bis zu 8 Stunden (ab € 1.590), Deluxe den ganzen Tag ab der Trauung bei bis zu 12 Stunden (ab € 1.890). Im Dream- und Deluxe-Paket ist ein musikalisches Briefing enthalten; Essential berücksichtigt bis zu 2 Playlists des Brautpaares.
Ersatzregelung laut AGB (Punkt 15): Fällt ein verbindlich zugewiesener DJ wegen Krankheit, Unfall oder unvorhersehbarer Verhinderung aus, stellen wir nach Möglichkeit eine fachlich geeignete Ersatzlösung aus unserem kuratierten Team bereit und übergeben ihr euer Briefing. Ist ausnahmsweise kein zumutbarer Ersatz möglich, werden bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.